Allgemeine Geschäftsbedingungen des Montagu Bed & Beers Hostel Innsbruck der Montagu GmbH
Innsbruck, den 09. Juli 2024
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern bzw. Betten in Hostelzimmern zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen des Montagu Bed & Beers Hostel Innsbruck (nachfolgend kurz: Vertrag). Der „Vertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hostelaufnahme-, Beherbergungs-, Gastaufnahme und Hostelzimmervertrag. Die Bezeichnung „Gast“ erfolgt einheitlich für Kunde, Mieter, Veranstalter, Vermittler etc.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Montagu Bed & Beers Hostel Innsbruck mit der Firmenbezeichnung Montagu GmbH als juristische Person, die mit den Kunden direkte Verträge abschließen. Das Hostel hat mit Stand 09.07.2024 folgende Firmierung: Montagu GmbH. mit Sitz in Höttinger Gasse 7 + 9 in 6020 Innsbruck.
II. Vertragsabschluss
- Der Vertag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hostel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hostels. Schlägt bei einer Buchung über die Website des Hostels (www.montagu-hostel.com) die Zahlung oder Autorisierung des Zahlungsmittels fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustande.
- Die Unter – und Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Betten sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hostels in Schriftform.
- Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden. Das Hostel geht bei Entgegennahme einer Buchung davon aus, dass keine Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit vorliegen.
- Im Falle einer Gruppenbuchung über die Buchungszentrale des Hostels, gelten vorrangig dessen Gruppen – AGBs. Die allgemeine AGB gelten subsidiär, bei Widersprüchen gehen die Regelugen der Gruppen AGB vor.
- Der Gast ist für die Korrektheit, der bei Vertragsabschluss übermittelten Buchungsdaten allein verantwortlich. Er hat diese anlässlich der Buchungsbestätigung nochmals zu kontrollieren und eventuelle Unkorrektheiten umgehend schriftlich bekanntzugeben. Das Hostel haftet nicht für Ansprüche aus falsch eingegebenen Daten.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
- Das Hostel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Betten bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Das Hostel ist berechtigt, den Gast zum gebuchten Preis in einer anderen Unterkunft vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hostel weitergehende Ansprüche gestellt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere die Unterbringung im reservierten Hostel nicht möglich ist, und dies für den Gast zumutbar ist.
- Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmer- und Bettenüberlassung und die von ihm gebuchten oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die zum Buchungszeitpunkt geltenden und somit vereinbarten Preise des Hostels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hostel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hostel verauslagt werden.
- Das Hostel behält sich vor, bei der Zahlung des Preises bestimmte Zahlungsmittel (American Express, Diners Club, Schecks) nicht zu akzeptieren. Das Hostel behält sich ferner vor, große Geldscheine nicht zu akzeptieren.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern, exkl. der lokalen Abgaben (Kurtaxe). Diese muss, wenn nicht bereits über das Buchungsportal direkte, eigene Website oder booking.com bei Ankunft, spätestens aber vor Abreise, vor Ort in Person in Bar oder mit akzeptierten Kreditkarten beglichen werden. Das Hostel und der Gast sind an den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis und Leistungsumfang gebunden.
- Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- Der Gesamtpreis abzüglich eventuell bereits geleisteter Vorauszahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Anreise vor Zimmer- und Bettenüberlassung und/oder sonstiger Leistungserbringung des Hostels fällig.
- Zahlungen auf Rechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hostels, auf die kein Anspruch besteht, und gegen Vorausbestätigung einer vom Hostel akzeptierten Kostenübernahme möglich. Sofern die Buchung nicht durch eine Behörde oder staatliche Einrichtung vorgenommen wird, benötigt das Hostel eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie. Das Hostel behält sich vor, Kostenübernahme-Erklärungen im Einzelfall abzulehnen. Die Rechnung wird nach Aufenthalt des Kunden an die Firma/Institution, die die Übernahme der Kosten zugesagt hat, gesandt. Die Rechnung ist dann sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
- Gesonderte Bestätigungen für Visa-Anträge werden nur nach Vorauszahlung des Gesamtpreises der Buchung ausgestellt.
- Eventuell bei der Zahlung des Preises entstehende Bankgebühren und Währungsdifferenzen gehen zu Lasten des Gastes. Bei Rücklastschriften bzw. Chargebacks stellt das Hostel dem Gast entstandene Kosten in Rechnung.
- Rückerstattungen erfolgen in der Regel über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel. In Ausnahmefällen ist eine Rückerstattung in bar vor Ort oder per Banküberweisung auf das Konto bzw. über die Kreditkarte des Gastes möglich. Sofern das Hostel den Grund der Rückerstattung nicht zu vertreten hat, gelten dabei die Regelungen der vorstehenden Ziffer.
- Dem Hostel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung (Nichtanreise / „No Show“)
- Die Ausübung des Rücktrittrechts des Gastes bedarf der Textform.
- Der abgeschlossene Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung unterliegt keinem Widerrufsrecht. Ein Rücktrittsrecht steht dem Gast nur dann zu, wenn es gesetzlich bestimmt ist oder vertraglich ausdrücklich und in Textform vom Hostel mit dem Gast vereinbart worden ist.
- Dieses Rücktrittsrecht kann das Hostel nur bei direkter Buchung über die Website, E- Mail, oder Telefon garantieren. Buchungen, die über andere Reiseanbieter oder Buchungsplattformen gebucht wurden unterliegen deren Stornierungsbedingungen. Zu den Fristen des Rücktrittrechtes gilt Folgendes:
- Einzelpersonen und Gruppen bis 10 Personen:
- Bis 5 Tage vor Ankunft ist die Stornierung kostenlos.
- 3 – 4 Tage vor Ankunft muss der Betrag der ersten Nacht bezahlt werden.
- 1- 2 Tage vor Ankunft und am selben Tag der Buchung muss der gesamte Betrag der Reservierung bezahlt werden.
- Gruppenbuchungen ab 10 – 15 Personen in direkter Abmachung mit den Hostel:
- Bei Stornierungen bis 7 Tage vor Anreise wird lediglich die Anzahlung einbehalten.
- Bei Stornierungen ab 7 Tage vor Anreise ist keine reduzierte oder kostenfreie Stornierung mehr möglich.
- Gruppenbuchungen ab 15- 60 Personen in direkter Abmachung mit den Hostel:
- Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise wird lediglich die Anzahlung einbehalten.Bei Stornierungen ab 14 vor Anreise ist keine reduzierte oder kostenfreie Stornierung mehr möglich.
V. Verlängerung & oder Beendigung des Beherbergungsvertrages
- Wurde der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
- Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hostel berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Das Hostel wird in Abzug bringen, was es sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was es durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast.
- Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Gast seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann das Hostel der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Das Hostel trifft dazu keine Verpflichtung.
- Kann der Gast am Tag der Abreise das Hostel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Gast die angebotenen Leistungen des Hostels infolge von außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen nicht zur Gänze nutzen kann. Das Hostel ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der derzeitigen Saison entspricht.
- Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
- Das Hostel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast
- von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beher- bergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen ver- leidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Hand- lung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
- von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beher- bergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
- die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
- eine männlich gelesene Person eine Kategorie ausdrücklich nur für weiblich gelesene Personen bucht. Eine solche Reservierung dieser Kategorien (z.B. „7 female persons dorm“ & „3 female persons dorm“) ist, sofern keine alternative Kategorie verfügbar ist, unwirksam und wird nicht erstattet.
8. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann das Hostel den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Gastes sind ausgeschlossen.
VI. Erkrankung oder Tod des Gastes
- Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hostel, so wird das Hostel über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird das Hostel die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist.
- Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Ange- hörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird das Hostel auf Kosten des Gastes für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
- Das Hostel hat gegenüber dem Gast und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
- offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
- Notwendig gewordene Raumdesinfektion, unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
- Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall ver- unreinigt oder beschädigt wurden,
- Zimmer- und Bettenmiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
- allfällige sonstige Schäden, die dem Hostel entstehen.
VII. Rücktritt des Hostels
- Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer, Betten oder Räume unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt, bei dem unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zu dessen vereinbarten Ende dem Hostel nicht zugemutet werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn der Gast bereits wegen dieses Verstoßes vom Hostel abgemahnt worden ist.
- Der berechtigte Rücktritt des Hostels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VIII. An – und Abreise, sonstige Bestimmungen zum Hostelaufenthalt
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer und Betten, es sei denn, das Hostel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
- Gebuchte Zimmer und Betten stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer und Betten dem Hostel bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt werden. Bei verspäteter Rückgabe kann das Hostel für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung in Höhe der vereinbarten Miete oder in Höhe der Miete verlangen, die für die vergleichbare Leistung ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- Überschreitet die Gesamtzahl der anreisenden Personen die vertraglich vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Personen kein Anspruch auf Unterbringung.
- Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung im Schlafsaal nicht gestattet. In Privatzimmern dürfen minderjährige Personen nur in Begleitung eines Elternteils oder mindestens einer erziehungsberechtigten Person übernachten. Diese Regelungen gelten nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person.
IX. Haftung und Verjährung
- Für schuldhaft verursachte Schäden, auch am Inventar, oder grobe Verunreinigungen haftet der Gast. Das Hostel behält sich vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes eine Kaution einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern das Hostel bis dahin keine dem Gast im Sinne des obigen Absatzes zurechenbaren Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind von dem oder den Verursachern direkt vor Ort spätestens bei Abreise zu begleichen. Sie können von dem Hostel auch nachträglich in Rechnung gestellt werden, insbesondere dann, wenn dem Hostel externe Kosten, für z.B. Feuerwehr – oder andere Rettungseinsätze oder für Reparaturkosten etc. von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Gastes festgestellt werden.
- Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hostels strengstens untersagt. Dasselbe gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Bei Zuwiderhandeln behält sich das Hostel das Recht vor, gemäß Ziffer V Abs. 2 der AGB vom Vertrag zurückzutreten und/oder einen Schaden geltend zu machen.
- Die Gäste sind angehalten, Gepäck sowie persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt in öffentlich zugänglichen Räumen des Hostels zu lassen. Das Hostel haftet nicht für Sachen, die von Gästen oder Besuchern in allgemein zugänglichen Räumen des Hostels, im Gepäckraum oder unversperrt auf den Zimmern eingebracht werden. Für Gegenstände, die die Gäste in den verschlossenen Lockerbox verstauen haftet das Hostel nicht.
- Dem Gast muss bewusst sein, dass in allen Räumen des Hostel, andere Gäste Zutritt haben, da keines der Zimmer verschließbar ist. Insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Das Hostel übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die aus der unsachgemäßen Benutzung des Mobiliars resultieren.
X. Web-Links
- Der Online Auftritt des Hostels kann Hyperlinks zu Websites von anderen Partnern enthalten. Diese Hyperlinks werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Diese Websites werden Hostel nicht kontrolliert und das Hostel ist nicht für deren Inhalte verantwortlich. Die Aufnahme von Hyperlinks in den Online Auftritt zu solchen anderen Websites beinhaltet weder die Befürwortung des auf diesen Websites zu findenden Materials noch eine Verbindung mit deren Betreibern.
XI. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in Textform. Änderungen bedürfen der Schriftform und bedürfen der Annahme.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Innsbruck.
- In Abhängigkeit des Standortes des Hostels gilt österreichisches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann von den Parteien durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.